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Satzungen
des
Bienenzucht- und Obstbau- Vereins Zehdenick und Umgegend


Druck von Thewes, Zehdenick

1. Name des Vereins.
Der Verein führt den Namen:
Bienenzucht- und Obstbau - Verein Zehdenick und Umgegend

2. Zweck und Mittel.
Der Verein bezweckt die Hebung der Bienenzucht und des Obstbaues und zwar:
durch Versammlungen mit Vorträgen und Besprechungen, durch praktische Uebungen, durch Errichtung einer Bibliothek bienenwirtschaftlicher und obst- und gartenbauwirtschaftlicher Schriften, durch gemeinsame Vertretung der Vereinsinteressen bei Behörden und in der Oeffentlichkeit, durch Ausstellungen u.s.w.

3. Mitgliedschaft.
Mitglied kann jeder werden, der vom Verein aufgenommen wird. Die Anmeldung hat an den Vorstand zu erfolgen.
Der Jahresbeitrag beträgt 3 Mark und ist bis zum 15. Dezember des alten Vereinsjahres für das folgende Jahr zu entrichten. Kommt ein Mitglied dieser seiner Verpflichtung auch selbst auf eine Mahnung bis spätestens zum 31. Dezember nicht nach, so verliert es stillschweigend seine Mitgliedschaft. Das Vereinsjahr läuft vom 1. Januar bis 31. Dezember. Im laufe eines Jahres eintretende Mitglieder haben den vollen Beitrag für das Jahr zu zahlen.

4. Vorstand.
Der Vorstand stzt sich zusammen aus
1. dem Vorsitzenden und dessen Stellvertreter
2. dem Schriftführer und dessen Stellvertreter
3. dem Kassierer

Derselbe wird duch Stimmenmehrheit auf 1 Jahr gewählt. Wiederwahl ist gestattet.

5. Leitung des Vereins.
Der Vorsitzende beruft und leitet die Versammlungen. Versammlungen und Vorstandssitzungen werden nach Bedürfnis abgehalten. Anträge seitens der Mitglieder sind an den Vorsitzenden zu richten.

6. Kassenprüfung.
Im Monat Februar wird die Kasse auf Grund der vorjährigen Rechnungsführung von drei zu wählenden Kassenrevisoren ordnungsgemäßig gerpüft und von diesen über den Befund in der nächsten Generalversammlung berichtet.
Der Vorstand hat jederzeit das Recht, in die Kassenverhältnisse Einsicht zu nehmen. Jede Zahlung weist der Vorsitzende an.

7. Ausschluß von Mitgliedern
Außer nach § 3. kann ein Ausschluß von Mitgliedern durch die Generalversammlung erfolgen, wenn ein Mitglied den Anstand veletzt, sich der Ordnung des Vereins nicht fügt, oder der Wirksamkeit desselben entgegenarbeitet.
Ferner durch Austrittserklärung eines Mitgliedes, welche schriftlich oder mündlich bei dem Vorsitzenden abzugeben ist. Das ausgeschlossene Mitglied meidet sofort die Versammlungen des Vereins und hat keinen Anspruch an die Vereinskasse zu erheben.

8. Beschlüsse
Alle Beschlüsse werden nach einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder gefaßt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Über bienenwirtschaftliche Fragen entscheiden nur Bienenzüchter, sonst stimmen alle Mitglieder ab.

9. Satzungsänderung.
Auflösung des Vereins.
Bei Satzungsänderung oder Auflösung des Vereins entscheidet Zweidrittel-Majorität. Diesbezügliche Anträge sind von mindestens der Hälfte der Vereinsmitglieder zu unterzeichnen und in einer Generalversammlung dem Vorsitzenden zu unterbreiten. Dieser hat den anwesenden Mitgliedern sofort und den nicht anwesenden spätestens 14 Tage vor der nächsten Versammlung davon Kenntnis zu geben.
Der Antrag ist auf die nächste Tagesordnung zu setzen

10. Vereinsvermögen
Bei Auflösung des Vereins beschließt die letzte Generalversammlung über das Vereinsvermögen, welches zum Wohle der Bienenzucht und des Obstbaues zu gleichen Teilen verwendet werden muß.

11. Schlußbestimmung.
Mit dem heutigen Tage verlieren die bisherigen Satzungen vom 17. November 1907 ihre Gültigkeit.

Zehdenick, den 17. September 1910

Der Vorstand

P. Geserich - 1. Vorsitzender
W. Pieper - 2. Vorsitzender
F. Lüdicke - Schriftführer
O. Kämpfer - Kassierer

ein kleiner Rückblick zum großen Jubiläum - Teil 01
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